Wohneigentum zu verwalten ist mit viel Arbeit verbunden, egal ob Wohnanlage einzelne Wohnung oder Apartements.
Häufig ist der Rückgriff zum Gesetz erforderlich.
Daraus ergeben sich auch bestimmte Rechte und Pflichten die das sog. Wohnungseigentumsgesetz, kurz WEG genannt, regelt.
So gibt es klare Bestimmungen bspw. bei der Begründung und der Verwaltung des Wohneigentums.
Auch das Wohnungserbbaurecht ist beim WEG juristisch geregelt.
Anbei erhalten Sie im Artikel zusammengefasst die wichtigsten Auszüge aus dem Wohnungseigentumsgesetz.