Fachanwalt für

Mietrecht in München

Mietrecht – Gewerblich oder Privat

Die Beziehung zwischen Vermieter und Mieter erweist sich oftmals als fragile Allianz, weil die Grundlagen der Verbindung schon von Anfang an brüchig waren oder weil im Mietvertrag nicht das Gewollte steht oder sich die Rechtslage verändert hat.

Aber auch situationsbedingte Umstände beeinflussen das Mietverhältnis, etwa wenn die Miete ausbleibt oder die allgemeine Preisentwicklung Veränderungen der Miete und/oder der Betriebskosten erforderlich macht.

Als Fachanwaltskanzlei kennen wir die Problematiken auf beiden Seiten und vertreten Ihre Interessen gerichtlich wie außergerichtlich in allen Fragen des Gewerberaum- und Wohnraummietrechts.

GEWERBERAUM-MIETRECHT – WOHNRAUMMIETE

Mietrecht - Ihr Fachanwalt in München

Ihr gutes Recht als Mieter

Schimmel, undichte Fenster, Lärm, ausgefallene Heizungen oder Klimaanlagen sind häufige Mängel, die bei gemietetem Wohnraum auftreten können.

  • Was ist zu tun, wenn plötzlich ein Mangel auftritt?
  • Welche Mängel müssen Sie als Mieter anzeigen

Sowie weitere wichtige Informationen zur Mietminderung oder Kündigung haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Tod des Mieters

Verstirbt ein Mieter und wurden für diesen Fall nicht bereits im Mietvertrag entsprechende Regelungen getroffen, können sowohl für den Vermieter einige Probleme auftreten.

  • Was ist zu tun, wenn der Mieter verstirbt?
  • Welche Rechte und Pflichten hat der Vermieter in dieser Situation?
  • Worauf müssen die Erben achten?
  • Was ist bei der Kündigungserklärung zu beachten?

Diese Fragen gilt es zu klären, um mögliche finanziellen Schäden zu vermeiden.

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Mietrecht- Nebenkosten-Abrechnung

Nebenkostenabrechnung

Die Nebenkostenabrechnung ist ein häufiges Streitthema zwischen Mieter und Vermieter. Der BGH hat sich erneut mit diesem beschäftigt und mit seinem Urteil VIII ZR 189/17 vom 07.02.2018 die Rechte der Mieter gestärkt. Demnach trägt der Vermieter im Streitfall nun die Beweislast und muss auf Verlangen des Mieters den Nachweis für die korrekte Erfassung, Zusammenstellung und Verteilung der Betriebskosten vorlegen. Sobald der Vermieter die Einsichtnahme – auch in die Belege der anderen Mieter – verweigert, besteht für den Mieter keine Verpflichtung zur Nachzahlung der geforderten Nebenkosten.

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