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Rechtsanwaltskanzlei in München
Fachanwalt für Familienrecht, Mietrecht & Wohungs
Der Rechtsanwalt Ulrich Sedlmeyer vertritt Sie bundesweit bei allen Amtsgerichten, Landesgerichten & Oberlandesgerichten.
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Das Familienrecht ist eine sensible Angelegenheit, da hier immer unmittlebar das persönliche familiäre Umfeld betroffen ist. Eine Scheidung ändert schlagartig ihr Leben, die Neuausrichtung erfordert viel Kraft und wenn dabei noch rechtliche Streitigkeiten mit dem Ex-Partner hinzukommen, wie das Sorgerecht um den Nachwuchs, oder die Vermögensaufteilung, dann nimmt das emotionale Chaos seinen Lauf.
Als Fachanwalt für das Familienrecht in München, versetze ich mich in Ihre familiäre Lage, stehe Ihnen mit über 25 Jahren Berufserfahrung zur Seite und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht, entschlossen, sachgerecht und ergebnisorientiert.
Konfliktbeladene Trennungssituationen sind für alle Beteiligten, auch die Kinder, stark belastend. Es sollte daher das Ziel einer anwaltlichen familienrechtlichen Beratung sein, sachlich die Grundlagen für eine einvernehmliche Trennung und Scheidung herauszuarbeiten und im Interesse aller Familienmitglieder zügig eine sinnvolle und faire Lösung aller regelungsbedürftigen Positionen herbeizuführen. Durch ausgebildete und erfahrene und engagierte Anwälte können einvernehmliche Scheidungen gefördert und unterstützt werden.
Beide Eltern haben das Recht auf Umgang mit ihrem Kind. Sie sind zu beteiligen an den das Kind betreffenden Entscheidungen, um zu gewährleisten, dass sie das Aufwachsen und Gedeihen des Kindes erleben und fördern können. Eltern sind gleichberechtigte Partner sowohl im Hinblick auf gemeinschaftliche nichteheliche oder eheliche Kinder, im Bezug auf die Rechte aber auch die Verpflichtungen gegenüber ihren Kindern. Die Kindschaftsreform von 1998 hat den Eltern mehr Verantwortung übertragen, die staatliche Verantwortung für Kinder wurde zurückgedrängt. Die Durchsetzung dieser Elternverantwortung mit rechtlichen Mitteln ist Aufgabe des neuen Familienrechts geworden, sowie auch die Durchsetzung eigener Ansprüche eines Elternteils gegenüber dem anderen, wobei das Kindeswohl unabhängig von Elterninteressen immer in den Vordergrund zu stellen ist.
Trennung und Scheidung verursachen Chaos in Ihrer gewohnten Lebenssituation. Das muss nicht sein. Holen Sie sich rechtzeitig rechtliche und auch medizinische Hilfe, um Ihr Leben wieder in die Spur zu bringen.
Nehmen Sie sich Zeit für ein Gespräch mit uns, wir erarbeiten mit Ihnen einen Fahrplan und sagen Ihnen alles, was Sie wissen müssen.
Müssen Eltern ihren Lebensabend im Alters- oder Pflegeheim verbringen, reicht das eigene Renteneinkommen hierfür oftmals nicht aus. Sind Eltern nicht in der Lage, die weiteren Kosten selbst zu decken, haben sie einen Unterhaltsanspruch gegen ihre Kinder nach den Bestimmungen der §§ 1601 ff. BGB, denn Verwandte in gerader Linie sind sich wechselseitig verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Die Unterhaltsverpflichtung trifft also auch die Kinder gegenüber ihren Eltern.
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